Aktuell gilt (noch) die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Regelmäßig werden Richtlinien, Normen überarbeitet. So wird es in 2023 dann eine sogenante „Maschinenverordnung“ geben, die dann die Maschinenrichtlinie ablösen wird.
Wie immer gibt es aber Übergansfristen, d. h. die bisherige Maschinenrichtlinie kann dann noch ca. 3 1/2 Jahre. Die Verordnung wird, wie immer, einiges anÄnderungen mit sich bringen. Lohnt sich als sich frühzeitig damit befassen.