CE Kennzeichnung

Zur Verdeutlichung, daß eine Maschine den dafür geltenden Richtlinien entspricht, wurde das CE Zeichen und die Einbau- und Konformitätserklärung geschaffen. Jeder, der im EWR eine Maschine in den Verkehr bringt, muss dafür sorgen, daß die Maschine entsprechend gekennzeichnet ist und eine Einbau- oder Konformitätserklärung besitzt.

„CE“ ist die Abkürzung für „Communauté européenne“, dem französischen Begriff für „Europäische Gemeinschaft“. Das CE Zeichen ist also in diesem Sinne kein Gütesiegel, sondern soll an den Ländergrenzen, quasie als „Reisepaß für Produkte“, den freien Warenverkehr vereinfachen.