Umsetzung in den Mitgliedstaaten…
Die Umsetzung der europäischen Richtlinien erfolgt in Deutschland über das Produktsicherheitsgesetz. Alle Richtlinien sind jeweils als Verordnung darin verankert. Die Maschinenrichtlinie finden wir z. B. als 9. Verordnung darin wieder.
Dies bedeutet alle Richtlinien haben somit nationalen Gesetzescharakter, sie müssen befolgt werden. Wer dagegen verstößt muß mit Strafen rechnen und selbstverständlich auch damit, daß seine Maschine still gesetzt oder sein Produkt aus dem Verkehr gezogen wird.
Organe, die über die Einhaltung wachen, sind dabei z. B. die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter oder auch Berufsgenossenschaften.